Die Bayerische Straßenverkehrsordnung (BayStVO) sieht vor:
„In Baustellenbereichen ist dem unvergefährdeten Kraftfahrzeugs- und Güterverkehr unbedingter Vorrang zu gewähren. Ausgleichsflächen sind hierfür in Anspruch zu nehmen, und die Sicherung von in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugteilen sachgemäß vorzunehmen.“
Vorbildlich gelöst durch den Fahrer dieses Fahrzeugs, gesehen an einer vielbefahrenen Straßen Münchens, Nähe Max-Weber-Platz, Ismaninger Str. am 22.6.2018