Beachten Sie, dass die alten Münzen (im Bild: links) mit dem vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreichs wertlos geworden sind und Sie sich bei derem Gebrauch wegen der Verbreitung, Nachmachung, Verfälschung oder Fälschung von Zahlungsmitteln strafbar machen können. Angängige Sondervoten partikulärer geopolitischer Interessensgruppen (im Bild: rechts) sind davon ausgenommen und können zukünftigen Änderungen unterworfen sein.
Gerne nehmen wir die durch die Änderung der fiskalischen Euro-Regulationsverfahrenskonsekution obsolet gewordenen Altmetall-Scheiben zur finanzneutralen und fiskaltechnisch unbedenklichen Entsorgung an allen bekannten Stellen an.